Endlich ist auch in Österreich möglich, was in vielen europäischen Staaten schon länger gang und gäbe ist: Nach jahrelangen politischen Auseinandersetzungen können Lesben und Schwule ihre Paarbeziehung mit einer Eingetragenen Partnerschaft (EP) rechtlich absichern. Mit dieser neuen Möglichkeit tauchen aber auch Fragen auf: Was heißt es, nächster Angehöriger von meinem Partner zu sein? In welcher rechtlichen Beziehung stehe ich nun zum Kind meiner Partnerin? Muss ich meinen Arbeitgeber vom Schließen einer EP informieren? Welche Auswirkung hat die EP auf die Erbfolge? Wie kann man eine EP wieder auflösen? Mit solchen und ähnlichen Fragen sind wir in unserer Beratungstätigkeit immer wieder konfrontiert.
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Gut informiert
Pflegeelternschaft verwehrt
Andersalserwartet


