In einer Beschwerde richtete sich eine besorgte Person an den Österreichischen Werberat. Das Plakat des Grazer Tuntenballs 2023 verstöße gegen die Ethikrichtlinien der Werberates, so die Person: „Eine Obszön wirkende, sexuell anbiedernde Pose einer abgebildeten nackten Person mit Langhaarperücke … wirke emotional angriffig, überfordernd oder verwirrend auf Kinder, Jugendliche, auch auf Menschen anderen Alters mit einem anderen Sexualitätsverständnis.“
Weiters, wurde uns Sexismus, herabwürdigung von Geschlecht und Nacktdarstellung vorgeworfen: „Nacktheit gehört für mich nicht in die Öffentlichkeit, sondern kann ihren freien Platz im privaten Raum haben. Wer die eigene geschlechtliche und sexuelle Wahrnehmung als natürlich und normal begreift, möge sie doch in Normalität ausleben.“
Stellungnahme: Die Plakatgrafik diskriminiert weder ein Geschlecht noch eine Person
Selbstverständlich haben wir die Beschwerde ernst genommen und mit einer Stellungnahme reagiert. „…bei der Plakatgrafik wird weder ein Geschlecht diskriminiert noch eine Person in abwertender Form dargestellt. Bei der künstlerischen Darstellung geht es um das Mimen eines fremden Wesens. Hierbei wird auch bewusst kein Geschlecht dargestellt oder kommuniziert. Denn der Tuntenball steht für die Vielfalt von Geschlechtsidentäten. Unsere Werbemaßnahmen sind auf Diversitätssensibilität ausgerichtet, um die Lebensrealität der Community abzubilden, die wir als RosaLila PantherInnen das gesamte Jahr über gemeinnützig vertreten.“ Durch fälschliche Anprangerung von sozialen Missständen werden diese zunehmend trivialisiert und entwertet.

Der Österreichische Werberat sieht keinen Grund zum Einschreiten
Begründung: „Das Plakat zeigt eine Person mit Bodypainting. Die aufgemalten schwarzen Streifen, lassen dabei an einen Tiger erinnern. Verstärkt wird der Bezug zu einer Wildkatze durch die gebückte und ausgestreckte Haltung der Person vor dem Hintergrund grüner Pflanzen und eines am Ast sitzenden Tukans mit pinkem Schnabel.
Das Werbesujet weist einen klaren Bezug zum Motto des Tuntenballs „Planet Exotica“ auf, so steht am Plakat weder Nacktheit noch eine sexualisierende oder herabwürdigende Darstellungsweise im Vordergrund, sondern die kreative Ausgestaltung einer Dschungelszenerie.
Die Pose der Person ist demnach ganz in der Rolle ihrer Verkleidung zu sehen, die weder unwürdig ist noch die Würde der Person verletzt. Demzufolge ist die Werbemaßnahme des Tuntenballs dem Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft nach, in ihrem Gesamtkontext zulässig. Die Werberäte und Werberätinnen sprechen sich daher für keinen Grund zum Einschreiten aus.“











