Die Republik entschuldigt sich

7. Juni 2021 | Vereinsinfos

Vor 50 Jahren fiel in Österreich das Totalverbot von Homosexualität aber noch bis 2002 blieben gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen mit dem Mindestalter 18 im Strafrecht verankert. Diese Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung war menschenrechtswidrig. Deshalb hat ich im großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Wien Justizministerin Alma Zadic (Grüne) heute für die strafrechtliche Verfolgung von homosexuellen Menschen in Österreich in der Zweiten Republik entschuldigt. „Ich möchte mein tief empfundenes Bedauern für das Leid und das Unrecht, das ihnen widerfahren ist, ausdrücken“, sagte sie.

Die Justiz müsse einen „offenen und ehrlichen Umgang mit der Vergangenheit“ pflegen, sagte Zadic. Dazu gehöre auch, über die dunklen Kapitel zu sprechen. „Und zu diesen dunklen Kapiteln gehört auf jeden Fall auch die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen.“ Deshalb soll bei den Landesgerichten auch ein Ort des Gedenkens eingerichtet werden.

Der Schritt wurde von NGOs begrüßt, gleichzeitig aber die längst fällige Entschädigung der verurteilten und inhaftierten Opfer dieser menschenrechtswidrigen Verfolgung gefordert. „Von den ca. 15.000 Verurteilten von 1945 bis 1971 ist nur mehr ein Bruchteil am Leben und auch von den ca. 1600 wegen dem § 209, also wegen dem Mindestalter bis 2002 Verurteilten haben praktisch alle längst das Pensionsalter erreicht“, so RLP-Vorsitzender Joe Niedermayer: „Hier besteht dringend Handlungsbedarf nach einer Entschädigung wie in Deutschland unter Merkel eingeführt, damit die Betroffenen noch zu Lebzeiten etwas von der Entschädigung haben.“