Vor 50 Jahren fiel in Österreich das Totalverbot von Homosexualität aber noch bis 2002 blieben gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen mit dem Mindestalter 18 im Strafrecht verankert. Diese Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung war menschenrechtswidrig. Deshalb hat ich im großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Wien Justizministerin Alma Zadic (Grüne) heute für die strafrechtliche Verfolgung von homosexuellen Menschen in Österreich in der Zweiten Republik entschuldigt. „Ich möchte mein tief empfundenes Bedauern für das Leid und das Unrecht, das ihnen widerfahren ist, ausdrücken“, sagte sie.
Die Justiz müsse einen „offenen und ehrlichen Umgang mit der Vergangenheit“ pflegen, sagte Zadic. Dazu gehöre auch, über die dunklen Kapitel zu sprechen. „Und zu diesen dunklen Kapiteln gehört auf jeden Fall auch die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen.“ Deshalb soll bei den Landesgerichten auch ein Ort des Gedenkens eingerichtet werden.