Eine neue Wohnung – aber nicht für Lesben?

22. Juli 2025 | Politik, Bildung & Gesellschaft

Eine neue Wohnung – aber nicht für Lesben?

22. Juli 2025 | Politik, Bildung & Gesellschaft

Wie die Kleine Zeitung am 21. Juli 2025 berichtete, wurde einem lesbischen Paar in Kärnten eine Mietwohnung verwehrt – ausschließlich wegen ihrer sexuellen Orientierung. Der Vorfall zeigt einmal mehr auf, wie tief verwurzelte Vorurteile und gesetzliche Lücken im Diskriminierungsschutz in Österreich queere Menschen im Alltag benachteiligen.

Diskriminierung wegen sexueller Orientierung beim Wohnungszugang

Der dokumentierte Fall ist erschütternd, aber leider keine Seltenheit: Zwei Frauen suchen gemeinsam eine Wohnung. Während der Besichtigung fragt der Vermieter, ob sie ein Paar seien. Als sie dies bejahen, folgt die klare Absage. Seine Begründung: Die anderen Mieter – mehrheitlich heterosexuelle Ehepaare – seien nicht „offen für diese sexuelle Orientierung“. Eine direkte Ablehnung also – ausschließlich aufgrund ihrer lesbischen Partnerschaft.

Die Frauen wandten sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft, doch diese musste passen: Zwar wurde der Fall aufgenommen und dokumentiert, jedoch fehlt die rechtliche Grundlage für ein Einschreiten. Der Grund: Im österreichischen Gleichbehandlungsgesetz ist die sexuelle Orientierung nicht als Schutzkategorie im Zugang zu Gütern und Dienstleistungen im Privatrecht verankert – also etwa beim Mieten einer Wohnung, beim Abschluss von Verträgen oder beim Besuch von Lokalen.

Keine Gleichbehandlung im Alltag

Der gesetzliche Schutz gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung greift in Österreich ausschließlich im Arbeitsleben. Im Gegensatz dazu sind etwa Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion etc. auch im Privatrecht verboten. Die Folge: Queere Menschen sind täglich Diskriminierungen ausgesetzt, gegen die sie sich nicht rechtlich wehren können. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft fordert – ebenso wie die RosaLila PantherInnen und alle queeren NGOs in Österreich – seit vielen Jahren, diese Ungleichbehandlung im Gesetz endlich zu beseitigen.

Eine einfache Forderung: Im Privatrecht genauso geschützt wie bei der Arbeitsrecht!

Die RosaLila PantherInnen und Österreichs queere NGOs schließen sich dieser Forderung mit Nachdruck an: Es braucht einen umfassenden Diskriminierungsschutz für sexuelle Orientierung und Alter auch im Privatrecht. Es ist untragbar, dass Menschen in Österreich im Jahr 2025 aufgrund ihrer Liebe keinen Mietvertrag bekommen – und das völlig legal.

„Diskriminierung ist Diskriminierung – ob im Beruf oder im Privatleben. Österreich kann sich im Jahr 2025 eine derartige rechtliche Ungleichbehandlung nicht länger leisten. Wir sind europäisches Schlusslicht. Es ist höchste Zeit für vollständige Gleichstellung“, fordert Joe Niedermayer

Wir fordern die Bundesregierung auf, das Gleichbehandlungsgesetz umgehend zu reformieren und queeren Menschen den gleichen Schutz im Alltagsleben zu garantieren, wie er anderen bereits zusteht. Kein Mensch darf wegen seiner Identität oder sexuellen Orientierung vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden – sei es beim Wohnen, beim Konsum oder bei der Freizeitgestaltung.