Entschädigungszahlungen bei Problemen mit Staatsanwaltschaft und Gerichten

1. Februar 2024 | Politik & Gesellschaft

Ab dem 1. Februar 2024 können auf Antrag Entschädigungs- und Rehabilitierungszahlungen für Menschen beantragt werden, die aufgrund ihrer Homosexualität Probleme mit Staatsanwaltschaft und Gericht hatten. Dies betrifft unter anderem Fälle von U-Haft, Gefängnisstrafen und auch schon wegen Einleitung eines Verfahrens.

In der Zweiten Republik wurden bis zum Jahr 2002 Menschen aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt. Justizministerin Alma Zadić hat sich bereits im Jahr 2021 für diese Praktiken entschuldigt. Nun wird ein weiterer bedeutender Schritt unternommen. Wichtige Informationen sowie das Antragsformular sind ab sofort unter folgendem Link auf der Homepage des Justizministeriums verfügbar.

Die Rosalila PantherInnen stehen ebenfalls zur Verfügung und beantworten gerne anonym deine Fragen.