In der Zweiten Republik wurden bis 2002 Menschen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt. Seit 1. Februar 2024 können auf Antrag Entschädigungs- und Rehabilitierungszahlungen für Menschen beantragt werden, die aufgrund ihrer Homosexualität Probleme mit Staatsanwaltschaft und Gericht hatten. Dies betrifft unter anderem Fälle von U-Haft, Gefängnisstrafen und auch schon wegen Einleitung eines Verfahrens. Die RosaLila PantherInnen stehen ebenfalls bei Fragen zur Verfügung und beantworten gerne anonym deine Fragen.
Mit Hilfe der RosaLila PantherInnen wurden bereits mehrere Anträge gestellt und positiv beschieden. Ein besonders bemerkenswerter Fall hat nun eine positive Wendung genommen: A. S. wurde 1999 nach seiner zweiten Verurteilung wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen mit einem Jugendlichen als „geistig abnormer Rechtsbrecher“ inhaftiert. Diese Inhaftierung wurde ohne jegliches Gutachten immer wieder verlängert. Dank des Einsatzes von NGOs und des Rechtskomitees Lambda konnte A. S. schließlich aus der Haft befreit werden und gewann zudem ein Verfahren gegen die Republik Österreich.
Nun wurde A. S. eine Entschädigung in Höhe von 7500 Euro zugesprochen. Die Verurteilungen gelten als nicht erfolgt. Diese Entwicklung markiert einen wichtigen Schritt im Bestreben um Wiedergutmachung und Anerkennung des erlittenen Unrechts.