Historische Aufarbeitung: Justizministerin Alma Zadić präsentiert Studie zur historischen Verfolgung der LGBTIQ-Community

7. Juni 2024 | Politik, Bildung & Gesellschaft

Justizministerin Alma Zadić präsentierte am Freitag die von ihrem Ressort in Auftrag gegebene Studie „Befreiter Regenbogen“. Diese Studie beleuchtet die Rechtslage für die LGBTIQ-Community in der Nachkriegszeit. Der letzte Paragraf, der ansonsten legales Verhalten unter Homosexuellen unter Strafe stellte, wurde erst 2002 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.

vlnr. Andreas Brunner (QWIEN – Zentrum für queere Geschichte), Hans-Peter Weingand (Studienautoren, Historiker), Alma Zadić (Bundesministerin für Justiz), Sebastian Pay (Studienautor), Michael Schwanda (Präsitent des Oberlandesgerichtes Graz), Britta Tichy-Martin (BMJ)

Die Studie untersucht im Detail die strafrechtliche Verfolgung von 1852 bis 2002. Das Totalverbot von Homosexualität wurde 1971 aufgehoben, jedoch wurden gleichzeitig vier Folgeparagraphen, wie das Werbeverbot, eingeführt. 2002 wurde mit dem Verbot von „Gleichgeschlechtlicher Unzucht mit Personen unter 18 Jahren“ der letzte dieser Paragraphen aufgehoben. Im Juni 2021 entschuldigte sich Zadić im Namen der Justiz für die strafrechtliche Verfolgung. Seit Februar dieses Jahres können strafrechtlich verfolgte oder verurteilte Personen einen Antrag auf Entschädigungszahlungen stellen.

Mit der Entschuldigung wurde auch eine rechtshistorische Forschungsstudie initiiert, die dem Zentrum für queere Geschichte QWIEN in Auftrag gegeben wurde. „Nur wenn man auf die diskriminierende Gesetzeslage hinweist, kann man auch für die Zukunft lernen“, sagte die Justizministerin bei der Präsentation am Freitag.

„Das Schicksal von homo- und transsexuellen Menschen war stets von Kriminalisierung geprägt“, fasste der Präsident des Oberlandesgerichts Graz, Michael Schwanda, zusammen. Österreich hielt nach der Befreiung vom Nationalsozialismus bis 1971 an der Bestrafung von „widernatürlicher Unzucht“ fest, was europaweit einzigartig auch Frauen betraf. NS-Richter verurteilten Personen, selbst diejenigen, die die Straffolge des Konzentrationslagers erleiden mussten, wurden nicht als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt. Stattdessen galten sie als vorbestrafte Sexualverbrecher und -verbrecherinnen.

Den Studienautoren Hans-Peter Weingand und Sebastian Pay standen dafür Akten aus dem Justizministerium zur Verfügung. Neben dem Strafrecht fokussierten sie sich auch auf das Familienrecht. Erst seit 2019 können sich gleichgeschlechtliche Paare trauen lassen. Die „Ehe für alle“ ist, wie viele andere Errungenschaften der LGBTIQ-Community, nicht auf die Politik, sondern auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs zurückzuführen. „Die Politik war über weite Strecken taub. (…) Der Auftrag zur kritischen Aufarbeitung dieser historischen Diskriminierung durch eine involvierte Behörde ist ein Novum“, lobte der Co-Leiter von QWIEN, Andreas Brunner.

„Das Wichtige ist, dass diese Studie nicht in einer Schublade verschwindet. Sie wird als Grundlage dienen, damit wir eine Gedenkmöglichkeit im Justizministerium schaffen“, betonte Zadić. Angesprochen auf zentrale Forderungen der Community wie den Diskriminierungsschutz im Privatbereich sagte Zadić: „Das ist etwas, was ich mir auch wünschen würde.“ Beim Verbot von Konversionstherapien und medizinisch nicht notwendigen Operationen an intergeschlechtlichen Kindern werde sie „nicht aufgeben“. Für beide Gesetze gab es bereits Entwürfe, diese scheiterten laut Zadić aber am Koalitionspartner. „Da braucht es noch eine Einigung und wahrscheinlich auch einiges an Überzeugungsarbeit.“ Beim Konversionstherapie-Verbot konnten sich ÖVP und Grüne nicht darauf einigen, ob Transpersonen umfasst sein sollen oder nicht. Gerade diese Studie zeige aber, dass ein Verbot dieser Behandlungen „die gesamte LGBTIQ-Community abdecken muss, nicht nur einen Teil.“