In den letzten Wochen gab es beim Standesamt Graz Diskussionen rund um die Anträge auf Personenstandsänderung. Wichtig zu betonen ist, dass es hierbei nicht um den diagnostischen Prozess für trans Personen geht, sondern ausschließlich um die juristische Eintragung in offiziellen Datenverarbeitungssystemen zum persönlichen Geschlechtseintrag.
Derzeit wird in Österreich für eine Personenstandsänderung eine offizielle Bestätigung einer Fachperson – etwa einer klinischen Psycholog:in – verlangt.
Ob es einer fachlichen „Stellungnahme“ oder vielmehr eines „Gutachtens“ bedarf, erfordert eine genauere juristische Prüfung.
Der Unterschied zwischen diesen beiden Dokumenten liegt vor allem in der juristischen Bezeichnung: Während Psycholog:innen traditionell Stellungnahmen ausstellen, sind Gutachten üblicherweise Psychiater:innen vorbehalten. Für betroffene Personen ist dies relevant, da psychologische Stellungnahmen oft kostengünstiger sind – etwa bei den RosaLila PantherInnen sogar kostenlos – während psychiatrische Gutachten meist mit höheren Kosten verbunden sind.
Nach eingehender juristischer Prüfung durch das Standesamt Graz und unserem Beratungsteam liegt nun eine offizielle Bestätigung des „Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP)“ vor: Auch Psycholog:innen dürfen neben „Stellungnahmen“ auch „Gutachten“ ausstellen, sofern sie über entsprechende Berufserfahrung und Fachwissen im Bereich Personenstandsänderungen verfügen.
Diese Klarstellung ist ein wichtiger Schritt hin zu einem transparenteren und faireren Verfahren für alle, die eine Personenstandsänderung beantragen möchten. Bei Fragen oder unklarheiten kannst du dich auch jederzeit bei unserem Beratungsteam melden.











