Im März 2018 wurden auf Anordnung des Chefs der Protokollabteilung des Landes Steiermark dem Magistrat Graz zur Kenntnis gebracht, die Rosalila PantherInnen würden auf ihrer Homepage „das Landeswappen in der Form des Hoheitszeichens des Landes Steiermark führen“. In der Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz wurde daraufhin im Referat für Straf- und Vollstreckungsangelegenheiten geprüft und geprüft und geprüft – und schließlich im August 2018 gegen den Vereinsvorsitzenden Joe Niedermayer eine Verwaltungsstrafe von 300 Euro verhängt. Denn die PantherInnen hätten auf ihrer Homepage „mit der Abbildung des Steiermärkischen Landeswappens in originaler Form als Hoheitszeichen geworben“, ohne dies dem Land angezeigt zu haben.
(Mehr dazu hier: https://old.homo.at/300-euro-strafe-fuer-die-rosalila-wappen-affaere/)
Doch da das steirische Landeswappen durch Gesetz klar definiert ist, ist sofort klar, dass die Grafik der PantherInnen ja gar nicht das Landeswappen zeigt – sondern einen rosalila Panther im Stil klassischer Heraldik. Die Abweichungen zum Landeswappen gehen dabei bis ins kleinste Detail: so ist der Samthut prinzessinnenhaft rosa und auch in lila statt in gold eingefasst. Und dieser Panther kann sich offenbar mit rosalila Krallen zur Wehr setzen. Somit ist im Kontext der Homepage old.homo.at auch ziemlich klar, welche Meinung wir damit unter Verwendung bekannter heraldischer Elemente ironisierend transportieren: rosalila gibt es überall, das durchzieht auch die Steiermark. Denn Lesben und Schwule gibt es eben auf der ganzen Welt.
Die Empörung war deshalb in der Community groß und innerhalb weniger Stunden wurden über Crowdfunding fast 500 Euro gesammelt. Zumal die PantherInnen versprachen, den nicht benötigten Betrag dem Wiener Verein QUEER Base übergeben, da dieser sich engagiert für LGBTI-Flüchtlinge einsetzt.
Natürlich wurde gegen die Strafverfügung Einspruch erhoben: „Die Verwendung des Landeswappens ‚in einer erkennbar geänderten Form‘ bedarf nach §7 Abs. 3 Z 5 keiner Anzeige bei der Landesregierung. Allein der im Wappenstil ausgeführte Teil der Grafik ‚RLP Wappen‘ zeigt nicht nur einen rosalila statt einem silbernen Panther. Abgesehen von dieser völlig anderen Farbgebung der heraldischen Figur unterscheidet sich allein dieser Teil der Grafik vom gesetzlich genau definierten Landeswappen in acht weiteren Elementen.“
Und wieder wurde geprüft und geprüft und geprüft – und am 26. April 2019 das Verfahren eingestellt, weil, so das Gesetz, „der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen“. Damit kommt der gesamte Betrag von 500 Euro QUEER Base und damit einem wirklich sinnvollen Zweck zu Gute.
Der unkeusche Panther
Die Darstellung des steirischen Panthers sorgte in der Politik immer wieder für Aufregung. Schon in der ersten gedruckten steirischen Landesordnung von 1523 ist festgelegt, dass das Wappentier aus allen Körperöffnungen Flammen ausstößt. Dies erweckt in manchen Darstellungen eher den Eindruck eines beachtlichen Gemächts, sodass das steirische Wappentier oft einem lüsternen Satyr gleicht. Da dies die christlichsoziale Landtagsabgeordnete Friederike Mikola als obszön empfand, wurde 1926 vom Steiermärkischen Landtag die Reduzierung des Ausstoßens von Flammen nur noch aus dem Rachen angeordnet. Das steirische Wappentier muss eben keusch sein – und natürlich heterosexuell. Doch wie es überall z. B. Lesben und Schwule gibt, darf auch der steirische Panther rosalila sein. Und zwar straflos.