Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass auch nicht-binäre Personen ein Grundrecht auf rechtliche Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität haben. Sie können entweder einen nicht-binären Geschlechtseintrag oder die vollständige Streichung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister verlangen.
Der VfGH stellt klar: Wenn der Staat Geschlecht registriert, muss sich dieser Eintrag an der individuellen Geschlechtsidentität orientieren – nicht am biologischen Körper. Eine zwangsweise binäre Zuordnung („männlich“ oder „weiblich“) verletzt das Recht auf Privatleben nach Art. 8 EMRK.
Damit weist der VfGH die gegenteilige Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofs sowie die bisherige Praxis des Innenministeriums zurück, die nicht-binäre Einträge auf intergeschlechtliche Menschen beschränkt hatte. Alle Menschen haben Anspruch auf einen richtigen oder keinen Geschlechtseintrag. Das Innenministerium ist daher angewiesen die derzeitge Gesetzeslage anzupassen um in Zukunft auch nicht-binären, endogeschlechtlichen Menschen den Zugang zu alternativen Geschlechtseinträgen zu gewähren.
Kläger*in in dem Verfahren ist Pepper vom Venib – Verein Nicht-Binär, vertreten durch Dr. Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda (RKL). Das Urteil gilt als großer Fortschritt für die Menschenrechte und beendet eine jahrelange staatliche Diskriminierung von trans und nicht-binären Personen.
Mehr dazu findest du hier:
https://venib.at/vfgh-streichung/
https://www.rklambda.at/news/verfassungsgerichtshof-nicht-binaere-personen-ab-sofort-rechtlich-anerkannt
Fotocredit: Venib – Verein Nicht Binär










