Die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) hat zahlreiche Fragen und Unsicherheiten ausgelöst. Besonders betroffen sind trans Personen, die sich nun mit widersprüchlichen Regelungen und bürokratischen Hürden konfrontiert sehen. Um einen klaren Überblick über die komplexe Sachlage zu geben, haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Unser Ziel ist es, nicht nur die aktuelle rechtliche Situation zu erläutern, sondern auch den betroffenen Personen Sicherheit und Orientierung zu bieten. Solltest du weitere Fragen haben kannst du uns jederzeit kontaktieren!

Die beantragte Streichung des Geschlechtseintrags einer nicht-binären Person wurde von der Stadt Wien als zuständige Behörde abgewiesen. Zwei weitere Fälle zur Eintragung von „divers“ oder „nicht-binär“ sind weiterhin offen.
Das Verwaltungsgericht widersprach dieser Entscheidung und berief sich dabei auf die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) war seit 1997 bereits ein Vorreiter in der rechtlichen Anerkennung von Transpersonen in ihrem tatsächlich gelebten Geschlecht.
Gegen die Streichung wandte sich jedoch auf Weisung des Innenministeriums erneut der Wiener Bürgermeister. Der VwGH gab dieser Amtsrevision Recht, da inter- und transgeschlechtliche Personen laut Innenministerium ein Fachgutachten bzw. eine psychologische Stellungnahme benötigen um ihren Geschlechtseintrag ändern zu können.
Bis 2020 war für Transpersonen eine Diagnose nach dem veralteten ICD-10 notwendig, der Transgeschlechtlichkeit als „psychische Störung“ klassifizierte. Im aktuellen ICD-11 wird dies nicht mehr so bewertet. Stattdessen ermöglicht die neue Diagnose „Geschlechtsinkongruenz“ einen diskriminierungsfreien Zugang zu medizinischen Angeboten. Der ICD-11 ist bereits 2022 in Kraft getreten und die Einführung in Österreich soll laut Gesundheitsministerium bis 2027 abgeschlossen sein. Das Innenministerium verwendet jedoch weiterhin die alte Regelung, was bereits vom Gesundheitsministerium kritisiert wurde.
Der Verwaltungsgerichtshof hob somit die ursprünglich fortschrittliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen aus dem Innenministerium auf. Das Innenministerium hat also in den vergangenen Jahren versäumt, veraltete Regelungen durch verfassungskonforme Bestimmungen zu ersetzen. Dies ist menschenrechtlich in diesem Fall problematisch.
Standesämter müssen nun weiterhin die bisherigen Vorgaben anwenden, bis das Innenministerium neue Regelungen erlässt. Ob und wann eine neue verfassungskonforme Regelung kommt, hängt von der Geschwindigkeit und dem politischen Willen des Innenministeriums ab. Derzeit werden Anträge weiterhin wie gewohnt bearbeitet. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte jetzt einen Antrag stellen. Sollte das Innenministerium jedoch die alte, verfassungswidrige Regelung streichen, ohne eine neue zu erlassen, könnten nur noch intergeschlechtliche Personen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen.
Die klagende Partei wird nun mit Unterstützung des Rechtsanwalts Helmut Graupner vor den Verfassungsgerichtshof ziehen. Federführend ist hierbei das Team vom Vereins Nicht-Binär – Venib. Als RosaLila PantherInnen unterstützen wir die Genderklage.
Auch du kannst die Aktivitäten mit einer Spende unterstützen:
Venib – Verein Nicht-Binär
IBAN: AT02 2011 1844 2493 7200
Verwendungszweck: „Spende für Genderklage“
Quellen:
venib.at/vwgh-streichung
genderklage.at
rklambda.at
Veranstaltungshinweis:
Pepper Gray von Venib – Verein Nicht-Binär kommt nach Graz, um uns Einblicke in die aktuelle Causa zur VwGH-Entscheidung über den Geschlechtseintrag zu geben. Als eine der beschwerdeführenden Personen teilt Pepper Insider-Wissen, persönliche Perspektiven und lädt zur Diskussion ein.
Dienstag, 28. Jänner 2024, 19 Uhr im feel free, Annenstraße 27, 8020 Graz