Im März 2018 wurden auf Anordnung des Chefs der Protokollabteilung des Landes Steiermark dem Magistrat Graz zur Kenntnis gebracht, die RosaLila PantherInnen würden unerlaubt auf ihrer Homepage das Landeswappen des Landes Steiermark führen. In der Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz wurde daraufhin im Referat für Straf- und Vollstreckungsangelegenheiten geprüft und schließlich im August 2018 gegen den Vereinsvorsitzenden eine Verwaltungsstrafe von € 300,- verhängt. Denn die PantherInnen hätten auf ihrer Homepage „mit der Abbildung des Steiermärkischen Landeswappens in originaler Form als Hoheitszeichen geworben“, ohne dies dem Land angezeigt zu haben.

Da das steirische Landeswappen durch das Wappengesetz (nicht, wie manche glauben durch das Urheberrecht) klar definiert ist, ist sofort klar, dass die Grafik der PantherInnen ja gar nicht das Landeswappen zeigt – sondern einen rosalila Panther im Stil klassischer Heraldik. Die Abweichungen zum Landeswappen gehen dabei bis ins kleinste Detail: So ist der Samthut prinzessinnenhaft rosa und auch in lila statt in gold eingefasst. Und dieser Panther kann sich offenbar mit rosalila Krallen zur Wehr setzen. Somit war im Kontext der Homepage www.homo.at auch ziemlich klar, welche Meinung wir damit unter Verwendung bekannter heraldischer Elemente ironisierend transportierten: Rosalila gibt es überall, das durchzieht auch die Steiermark. Denn Lesben und Schwule gibt es eben auf der ganzen Welt.

Die Empörung war deshalb in der Community groß und innerhalb weniger Stunden wurden über Crowdfunding fast € 500,- gesammelt. Zumal wir versprachen, den nicht benötigten Betrag dem Wiener Verein QUEER Base zu übergeben, da dieser sich engagiert für LGBTIQ Flüchtlinge einsetzt. Natürlich wurde gegen die Strafverfügung Einspruch erhoben: „Die Verwendung des Landeswappens‚ in einer erkennbar geänderten Form‘ bedarf nach §7 Abs. 3 Z 5 keiner Anzeige bei der Landesregierung.[…]“ Und wieder wurde geprüft und geprüft und geprüft – und am 26. April 2019 das Verfahren eingestellt, weil, so das Gesetz, „der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat […]“. Daher kam der gesamte Betrag von € 500,- QUEER Base und damit einem wirklich sinnvollen Zweck zu Gute.















