Der steiermärkische Landtag hat 2022 der Einrichtung eines Gedenkzeichens für „aufgrund von Homosexualität Verfolgte“ zugestimmt. Nun geht es darum, Einschätzungen und Inputs zur inhaltlichen Ausrichtung zu sammeln.
- Um wen bzw. um welchen Zeitraum soll es gehen? (z. B. strafrechtlich Verfolgte oder von Diskriminierung Betroffene, um Verfolgung in der NS-Zeit oder um die gesamte Dauer der Kriminalisierung?)
- Welche Begriffe sollen verwendet werden? (homosexuell, queer …)
Eva Eli Taxacher und Gundi Jungmeier führen die Dialogreihe für das Institut für Kunst im öffentlichen Raum (KiÖR) durch. Die Ergebnisse werden in einer Empfehlung zusammengefasst.
Termine
Freitag, 15. April: Graz
Donnerstag, 16. Mai: online
Freitag, 24. Mai: online
(Weitere Termine offen)
Bei Interesse meldet dich bitte bei Eva Eli Taxacher: office@evataxacher.at.
Hintergrund
Homosexualität war in Österreich durchgehend von 1918 bis 1971 strafbar; in der Ersten Republik, im Austrofaschismus, Nationalsozialismus, und in der Zweiten Republik. Trotz der Aufhebung des Totalverbots 1971 blieben diskriminierende Gesetze bis 2002 bestehen. Seit Februar 2024 sind alle Urteile aufgehoben, Betroffene haben ein Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung. Einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung, z. B. in den Bereichen Wohnen und Dienstleistungen, gibt es aber nach wie vor nicht.
Weitere Infos auf https://www.evataxacher.at/projekt-gedenkzeichen